Rechtliche Regelungen
Das Lehramtsstudium für Gymnasien kann in Bayern nur mit dem Staatsexamen abgeschlossen werden.
Der
Master of Education bietet jedoch die Möglichkeit, zusätzlich einen
akademischen Abschluss zu erreichen. Dies ist insbesondere dann sehr
vorteilhaft, wenn das Staatsexamen auch im zweiten Anlauf nicht
bestanden ist.
Alle rechtlichen Information zur Lehrerausbildung in Bayern liefern:
- das Bayerische Lehrerbildungsgesetz, kurz BayLBG: Inhalt sind hier z.B. die Referendariatsbeschränkung, die Zuständigkeitshoheiten für die Ausbildung und eine grobe Ausbildungsgliederung. (http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLBG)
- die Lehramtsprüfungsordnung I, kurz LPO I: Hier wird besonders das Studium, die nötigen Praktika sowie das Staatsexamen am Ende des Studiums abgedeckt. (http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLPO_I)
- die Lehramtsprüfungsordnung II, kurz LPO II: hier wird besonders der Vorbereitungsdienst, also das Referendariat abgedeckt.(http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLPO_II)
- Amtsblätter des Kultusminiteriums ergänzend: z.B. wurden so die Kerncurricula veröffentlicht. Diese setzen die inhaltliche Ausgestaltung des ersten Staatsexamens nach LPO I fest.